Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen

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(nachfolgend: “Beyond Analytic”) und unseren Kunden.


1 Anwendungsbereich

(1.1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Beyond Analytic erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Beyond Analytic mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(1.2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Beyond Analytic ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Beyond Analytic auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(1.3) Zu unseren Lieferungen und Leistungen gehören u.a. folgende Produkte und Dienstleistungen: Homepage, Suchmaschinenwerbung, Social Media Kampagnen, Online-Terminbuchungsfunktionalität.


2 Leistungen von Beyond Analytic / Mitwirkung des Kunden

(2.1) Beyond Analytic erbringt für Unternehmen und Selbstständige individuelle Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Beyond Analytic dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2.2) Dem Kunden ist bewusst, dass Algorithmen von Anbietern wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen.

(2.3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß auf Anfordern von Beyond Analytic zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Beyond Analytic, bleibt der Vergütungsanspruch von Beyond Analytic unberührt.

(2.4) Der Kunde muss Beyond Analytic jeweils unverzüglich und für Beyond Analytic kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen von Beyond Analytic im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind. Z.B. gewünschte Texte, Bilddateien, für die gewünschte Nutzung von Fremddiensten erforderlichen Login-Daten (z. B. Facebook-IDs, Login-Daten für Google AdWords oder Zugangsdaten zur Facebook-Seite). Er hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate zu nutzen, die er von Beyond Analytic auf Nachfrage erfahren kann.

(2.5) Dem Kunden ist bewusst, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Beyond Analytic nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Beyond Analytic bleibt in diesen Fällen unberührt.

(2.6) In Bezug auf die von Beyond Analytic zu erbringenden Leistungen gegenüber dem Kunden steht Beyond Analytic in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(2.7) Beyond Analytic ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(2.8) Die vereinbarte Vergütung von Beyond Analytic enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Der Kunde hat dieses Budget separat zur Verfügung zu stellen.

(2.9) Sofern Beyond Analytic im Rahmen der Kundenbeziehung Domains / Landeseiten / Webseiten zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung an den Kunden vorbehaltlich anderslautender Individualabrede ausschließlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Überlassung zur Verfügung gestellter Domains / Landeseiten / Webseiten und anderweitiger Inhalte über die Vertragslaufzeit hinaus gilt im Zweifel als nicht vereinbart.

(2.10) Beyond Analytic ist für die Rechtskonformität von Werbekampagnen, Web- und Landeseiten und deren Inhalten, die im Rahmen der Vertragsbeziehung für den Kunden erstellt worden sind, nicht verantwortlich. Der Kunde hat diese eigenständig vor Veröffentlichung zu überprüfen und Beyond Analytic erforderlichenfalls Änderungen mitzuteilen.

(2.12) Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Filmmaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde Beyond Analytic sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.

(2.13) Beyond Analytic übernimmt keine Gewähr dafür, dass die beauftragten Leistungen die von dem Kunden verfolgten kommunikativen Erfolge (z.B. Steigerung der Bekanntheit, Reichweiten, Klicks, Likes, Bewertungen, Anrufe etc.), wirtschaftliche oder sonstige Ziele (z.B. Steigerung des Absatzes, Umsatzes, der Conversion Rate) erreichen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir das Erreichen eines bestimmten Erfolges oder Ziels schriftlich zugesichert haben.

(2.14) Die bei Beyond Analytic gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.


3 Zustandekommen von Verträgen

(3.1) Der Vertrag zwischen unseren Kunden und uns kommt mit der Angebotsannahme durch den Kunden oder dem Zugang der Auftragsbestätigung oder unserer Rechnung beim Kunden, spätestens mit dem Beginn der Leistungserbringung zustande, es sei denn, dass eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.


4 Abnahmebedürftige Leistungen

(4.1) Die Leistungen von Beyond Analytic unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

(4.2) Beyond Analytic kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(4.3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4.4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Beyond Analytic kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Beyond Analytic nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Beyond Analytic überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(4.5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist Beyond Analytic verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(4.6) Beyond Analytic ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(4.7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Beyond Analytic dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(4.8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Beyond Analytic gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Beyond Analytic hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

(4.9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

(4.10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.


5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(5.1) Die Preise, die von Beyond Analytic angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(5.2) Die Bezahlung der Leistungen von Beyond Analytic erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Beyond Analytic ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Beyond Analytic ist anders lautend. Eine an Beyond Analytic erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(5.3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Beyond Analytic nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das von Beyond Analytic zur Verfügung gestellte Muster zu benutzen.

(5.4) Beyond Analytic stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5.5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Beyond Analytic zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(5.6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.


6 Kündigung, Laufzeit

(6.1) Der Vertrag hat die individuell und schriftlich zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(6.2) Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Laufzeitende. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Kündigung. Sollte die Kündigung nicht fristwahrend der jeweils anderen Partei zugehen, verlängert sich der Vertrag jeweils zu gleicher Laufzeit und zu gleichen Bedingungen. Dies betrifft nicht einmalig angefallene Setup-/Einrichtungsgebühren.

(6.3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(6.4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.


7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(7.1) Fristen für die Leistungserbringung durch Beyond Analytic beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Beyond Analytic eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Beyond Analytic vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(7.2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Beyond Analytic sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(7.3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Beyond Analytic in Verzug, ist Beyond Analytic berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Beyond Analytic wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.


8 Erfüllung

(8.1) Beyond Analytic wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Beyond Analytic ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(8.2) Dem Kunden ist bewusst, dass Beyond Analytic bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Beyond Analytic innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen. 

(8.3) Ist Beyond Analytic gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Beyond Analytic unberührt.


9 Verhalten und Rücksichtnahme

(9.1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Beyond Analytic zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(9.2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von Beyond Analytic (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von Beyond Analytic zu wahren. Beyond Analytic ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von Beyond Analytic innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.


10 Schutzrechte Dritter

(10.1) Der Kunde gewährleistet, dass Beyond Analytic überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Beyond Analytic insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.


11 Nutzungsrechte

(11.1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Beyond Analytic erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Beyond Analytic für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(11.2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Beyond Analytic zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(11.3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Beyond Analytic über.

(11.4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.


12 Widerrufsrecht

(12.1) Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der Beyond Analytic anderweitig eingeräumt.


13 Haftung

(13.1) Beyond Analytic haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Beyond Analytic nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(13.2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Beyond Analytic nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.


14 Datenschutz und Datensicherheit

(14.1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Beyond Analytic die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(14.2) Sofern Beyond Analytic für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.


15 Schlussbestimmungen

(15.1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Beyond Analytic maßgebend.

(15.2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Beyond Analytic. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Beyond Analytic.


AGB Stand: 01.04.2021 ©