Sven van den Eynden
BAFA-Berater-ID: 201407
BAFA ist die Abkürzung für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es ist dem Bundesministerium für Wirtschaft zugeordnet und hat seinen Sitz in Eschborn bei Frankfurt am Main. Aufgaben sind insbesondere Ausfuhrkontrolle und Wirtschaftsförderung. Zu diesen Förderungen zählen auch Zuschüsse für die Unternehmensberatung durch Berater, die bei dem BAFA gelistet sind.
Um bei der BAFA als Berater gelistet zu werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Es müssen u.a. Nachweise zum Qualitätsmanagement des Unternehmens und zur Erfahrung in der Beratung von Unternehmen eingereicht werden um ein Berater-Listing zu erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Thema „Unternehmenberatung“ des BAFA.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine Förderung von Unternehmensberatungen in Anspruch nehmen, wenn sie
Neu gegründete Unternehmen, die noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, können die Angaben nach Treu und Glauben schätzen.
Das KMU darf die Voraussetzung für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überscheiten.
Nähere Details zur Definition von KMU enthält der Benutzerleitfaden zur Definition von KMU der EU-Kommission aus dem Jahr 2020.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Thema „Unternehmenberatung“ des BAFA.
Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z.B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, nicht förderfähig sind.
Allen voran natürlich die Entwicklung einer Online-Marketing-Strategie inklusive der konkreten Maßnahmenplanung (bspw. Suchmaschinenoptimierung und Kampagnen bei Google, Meta und Co.).
Aber auch einzelne Maßnahmen können in der Regel gefördert werden:
Falls Sie nicht sicher sind, ob die von Ihnen gewünschte Leistung gefördert wird, dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen gerne.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Beratungskosten sowie dem Standort Ihres Unternehmens.
Somit werden Beratungskosten bis zu einem maximalen Wert von 3.500 € gefördert. Darüberhinausgehende Kosten sind zwar nicht förderschädlich, müssen jedoch aus eigenen Mitteln des Antragstellenden gezahlt werden. Liegen die Beratungskosten unter dem zulässigen Höchstwert, werden sie anteilig mit dem entsprechenden Fördersatz bezuschusst. Der dann verbleibende Restbetrag zum Förderhöchstsatz pro Beratung verfällt und kann somit nicht auf weitere Beratungen angerechnet werden.
Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns auf und wir prüfen vorab gemeinsam, ob Ihr Unternehmen und die von Ihnen gewünschte Leistung vom BAFA gefördert wird. Falls ja, können wir im Anschluss den Umfang und Zeitraum Ihres Beratungsmandates besprechen.
+49 172 5791792
info@beyond-analytic.de
Anschließend stellen Sie Ihren Antrag auf einen Zuschuss zur Online-Marketing-Beratung auf dem Antrags-Portal des BAFA. Dort tragen Sie die Daten Ihres Unternehmens und unsere BAFA-Berater-ID: 201407 ein. Außerdem wählen Sie dort eine sogenannte Leitstelle (meist wird die IHK für Sie zuständig sein).
Diese Leitstelle prüft, ob die formalen Fördervoraussetzung erfüllt sind. Falls ja, erhalten Sie ein Informationsschreiben über die Bedingungen der Förderungen. Sobald Ihnen dieses Schreiben vorliegt, informieren Sie uns und wir legen meist schon binnen weniger Tage los.
Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens reichen Sie u.a. den von uns erhaltenen Beratungsbericht, unsere Rechnung und einen Kontoauszug über die Begleichung dieser Rechnung ein. Ist alles vollständig erhalten Sie vom BAFA Ihre Fördersumme.