Bis zu 80% BAFA-Förderung für Onlinemarketing

Wir sind BAFA-Berater. Damit können Ihre Kosten für unsere Leistungen bis zu einem Betrag i.H.v 3.500€ mit max. 80% gefördert werden. D.h. Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 2.800€. Wir beraten Sie gerne und unterstützen bei der Antragsstellung.
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Sven van den Eynden
BAFA-Berater-ID: 201407

Wofür steht BAFA?

BAFA ist die Abkürzung für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es ist dem Bundesministerium für Wirtschaft zugeordnet und hat seinen Sitz in Eschborn bei Frankfurt am Main. Aufgaben sind insbesondere Ausfuhrkontrolle und Wirtschaftsförderung. Zu diesen Förderungen zählen auch Zuschüsse für die Unternehmensberatung durch Berater, die bei dem BAFA gelistet sind.

Was sind BAFA-Berater?

Um bei der BAFA als Berater gelistet zu werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Es müssen u.a. Nachweise zum Qualitätsmanagement des Unternehmens und zur Erfahrung in der Beratung von Unternehmen eingereicht werden um ein Berater-Listing zu erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Thema „Unternehmenberatung“ des BAFA.

Wer wird vom BAFA gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine Förderung von Unternehmensberatungen in Anspruch nehmen, wenn sie

  1. rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
  2. ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
  3. weniger als 250 Personen beschäftigen und
  4. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Neu gegründete Unternehmen, die noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, können die Angaben nach Treu und Glauben schätzen.

Das KMU darf die Voraussetzung für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überscheiten.

Nähere Details zur Definition von KMU enthält der Benutzerleitfaden zur Definition von KMU der EU-Kommission aus dem Jahr 2020.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum Thema „Unternehmenberatung“ des BAFA.

Wer kann nicht gefördert werden?

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, der Wirtschafts- oder Buchprüfung, der Steuerberatung oder als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, als Notarin oder Notar, als Insolvenzverwalterin oder Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Unternehmen, die im Förderprogramm bereits als Beratungsunternehmen aufgetreten sind.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller, die zur Abgabe einer Vermögensauskunft nach § 802c der Zivilprozessordnung (ZPO) oder § 284 der Abgabenordnung (AO) verpflichtet sind oder bei denen diese abgenommen wurde. Ist der Antragsteller eine durch einen gesetzlichen Vertreter vertretene juristische Person, gilt dies, sofern den gesetzlichen Vertreter aufgrund seiner Verpflichtung als gesetzlicher Vertreter der juristischen Person die entsprechenden Verpflichtungen aus § 802c ZPO oder § 284 AO treffen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

Zu beachten ist des Weiteren, dass Beratungen von Unternehmen, z.B. Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur oder zu Inhalten, die gemäß Artikel 1 Absatz der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 ausgeschlossen sind, nicht förderfähig sind.

Was wird im Onlinemarketing gefördert?

Allen voran natürlich die Entwicklung einer Online-Marketing-Strategie inklusive der konkreten Maßnahmenplanung (bspw. Suchmaschinenoptimierung und Kampagnen bei Google, Meta und Co.).

Aber auch einzelne Maßnahmen können in der Regel gefördert werden:

Falls Sie nicht sicher sind, ob die von Ihnen gewünschte Leistung gefördert wird, dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen gerne.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung?

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Beratungskosten sowie dem Standort Ihres Unternehmens.

  • Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig):
    Ist der Standort Ihres Unternehmens in einem neuen Bundesland, liegt der Fördersatz bei 80% und einem maximalen Zuschuss von 2.800€.
  • Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier):
    Ist der Standort Ihres Unternehmens in einem alten Bundesland, liegt der Fördersatz bei 50% und einem maximalen Zuschuss von 1.750€.

Somit werden Beratungskosten bis zu einem maximalen Wert von 3.500 € gefördert. Darüberhinausgehende Kosten sind zwar nicht förderschädlich, müssen jedoch aus eigenen Mitteln des Antragstellenden gezahlt werden. Liegen die Beratungskosten unter dem zulässigen Höchstwert, werden sie anteilig mit dem entsprechenden Fördersatz bezuschusst. Der dann verbleibende Restbetrag zum Förderhöchstsatz pro Beratung verfällt und kann somit nicht auf weitere Beratungen angerechnet werden.

Was sind die nächsten Schritte?

Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns auf und wir prüfen vorab gemeinsam, ob Ihr Unternehmen und die von Ihnen gewünschte Leistung vom BAFA gefördert wird. Falls ja, können wir im Anschluss den Umfang und Zeitraum Ihres Beratungsmandates besprechen.

+49 172 5791792
info@beyond-analytic.de

Anschließend stellen Sie Ihren Antrag auf einen Zuschuss zur Online-Marketing-Beratung auf dem Antrags-Portal des BAFA. Dort tragen Sie die Daten Ihres Unternehmens und unsere BAFA-Berater-ID: 201407 ein. Außerdem wählen Sie dort eine sogenannte Leitstelle (meist wird die IHK für Sie zuständig sein).

Diese Leitstelle prüft, ob die formalen Fördervoraussetzung erfüllt sind. Falls ja, erhalten Sie ein Informationsschreiben über die Bedingungen der Förderungen. Sobald Ihnen dieses Schreiben vorliegt, informieren Sie uns und wir legen meist schon binnen weniger Tage los.

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens reichen Sie u.a. den von uns erhaltenen Beratungsbericht, unsere Rechnung und einen Kontoauszug über die Begleichung dieser Rechnung ein. Ist alles vollständig erhalten Sie vom BAFA Ihre Fördersumme.

Nicht sicher ob Sie eine BAFA-Förderung beantragen können?

Dann wählen Sie einfach einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch über unseren Kalender:
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